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Eine Auskunft nach der DS-GVO bitte

Viele von euch werden Ende Mai viele E-Mails erhalten haben. Firmen wollten unbedingt Informationen über deren hervorragenden Datenschutz loswerden und in einigen Fällen wurde dazu aufgerufen, in irgendetwas einzuwilligen. Doch ging es euch auch so, dass da Firmen dabei waren, von denen ihr noch nie gehört habt?

Mir ging es so. Ich bekam einige E-Mails von Firmen, die ich nicht kenne und wo ich mich nicht erinnern kann, mit denen in einer Beziehung zu stehen. Ein Blick in die Datenschutz-Grundverordnung zeigt, dass es da ein wichtiges Recht für mich als Bürger gibt: das Auskunftsrecht.

Also werde ich das jetzt mal anwenden. Mit dem untenstehenden Muster schreibe ich die Firmen an und bitte um Auskunft. Falls ihr mögt, könnt ihr dies ebenfalls verwenden. Das lässt sich aber auch noch erweitern bzw. anpassen.

Sehr geehrte Damen und Herren,


die untenstehende E-Mail erreichte mich auf meiner persönlichen E-Mail-Adresse <FOO@example.com>. Nach Art. 15 DS-GVO habe ich ein Auskunftsrecht über meine personenbezogenen Daten.


Bitte teilen Sie mir daher gemäß Art. 15 Abs. 1 DS-GVO mit, ob Sie personenbezogene Daten verarbeiten und geben Sie ggf. Auskunft über diese Daten. Insbesondere möchte ich Sie bitten, mir die folgenden Informationen mitzuteilen:

  1. Welche Daten über meine Person sind bei Ihnen gespeichert oder werden durch Sie verarbeitet?
  2. Zu welchem Zweck wurden diese Daten verarbeitet?
  3. Welchen Empfängern oder Kategorien von Empfängern wurden meine personenbezogenen Daten offengelegt?
  4. Sofern die personenbezogenen Daten nicht bei mir erhoben wurden, geben Sie mir bitte alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten.
  5. Falls meine personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt wurden, bitte ich Sie, mir mitzuteilen, welche Garantien gemäß Art. 46 DS-GVO vorgesehen sind.

Gemäß Art.15 Abs. 3 DS-GVO bitte ich um eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind.


Ich bitte Sie, mir diese Auskunft unverzüglich zu erteilen. Sollte ich binnen eines Monats nach Versand dieser E-Mail keine Rückmeldung erhalten, werde ich mich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Der oben zitierte Art. 15 bietet noch das Recht auf mehr Informationen. Die in dem oben genannten Schreiben sind mir aber die wichtigsten Punkte. Daher habe ich das etwas eingekürzt.

Wenn ihr den Brief ebenfalls verwendet, würde ich mich über eure Erfahrungen freuen. Ich werde ggf. ebenfalls interessante Begebenheiten bloggen.

Einbindung von Flickr doch konform zur DS-GVO

GDPR
GDPR & ePrivacy Regulations von Dennis van der Hejden. Original bei Flickr

Vor kurzem stellte ich mir hier im Blog die Frage, ob man noch Bilder des Dienstes Flickr einbinden kann. Nach meiner Prüfung kam ich zu dem Schluss, dass dies nicht mehr der Fall ist und entfernte die Bilder aus meinem Blog.

Heute hielt ich einen Workshop, der u.a. auch die Datenschutz-Grundverordnung zum Thema hatte. Dort fragte mich ein Teilnehmer, ob denn das Land Thüringen eine korrekte Datenschutzerklärung (DSE) hat. Der folgende Abschnitt brachte mich dann doch ins Staunen:

Flickr

Innerhalb unseres Onlineangebotes können Funktionen und Inhalte des Dienstes Flickr eingebunden sein. Flickr ist ein Foto- und Bilder-Dienst des amerikanischen Unternehmens SmugMug Inc. (67 E. Evelyn Ave, Suite 200
Mountain View, California, U.S.)Wenn Sie selber Flickr aktiv nutzen und ein Bild oder Video veröffentlichen, können wir ihn ebenfalls sehen, wenn Sie ihn jedermann zugänglich gemacht haben oder wenn wir Ihnen über Flickr folgen. Ebenfalls können wir Ihre Angaben auf Flickr sehen, wenn thueringen.de Ihrem Profil folgt. Einzelheiten zur Verarbeitung der Daten bei Flickr und den Sichtbarkeitseinstellungen entnehmen Sie bitte den Datenschutzbedingungen von Flickr bzw. Oath (ehemals Yahoo): policies.oath.com/ie/de/oath/privacy/index.html  

Das heißt, das Land Thüringen ist der Meinung, rechtmäßig Flickr-Bilder einbinden zu können. Wie kann das sein?

Weder Flickr noch Yahoo! noch eine der anderen Firmen steht bisher auf der Privacy-Shield-Liste. Und die Datenschutzbedingungen von Flickr gaben doch bisher auch nichts her. Aber: Unter anderen ist das Datenschutzcenter von Oath mit verlinkt. Dort steht gleich am Anfang:

Für Produkte oder Dienste von Oath, auf die ohne Anmeldung bei einem Account zugegriffen wird, gilt diese Datenschutzerklärung für diese Produkte und Dienste ab 25. Mai 2018.  

Flickr gehört mit zu Oath. Also gelten diese Bedingungen auch für Flickr. In der DSE steht drin, dass die Oath (EMEA) Limited in Dublin diese Dienste bereitstellt und damit wohl Verantwortlicher im Sinne der DS-GVO ist. Also werden die Daten von einem Unternehmen mit Sitz in der EU verarbeitet und die DS-GVO möchte ja den freien Verkehr personenbezogener Daten fördern (oder zumindest nicht einschränken).

Weiterhin erklärt Oath, dass sie die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission verwenden bzw. nur Daten mit Unternehmen austauschen, die nach Privacy Shield zertifiziert sind.

Insgesamt scheint die Datenschutzerklärung den Anforderungen der Art. 13 und 14 DS-GVO zu entsprechen. Und auch inhaltlich ist es jetzt so, dass man wohl doch bedenkenlos Bilder von Flickr in seinem Blog einbinden kann.

Blog entflickt

In einem Beitrag vor ein paar Tagen kam ich zu der Ansicht, dass spätestens mit der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 Flickr nicht mehr genutzt werden kann. Das bedeutete für mich, dass ich mein Blog auf Bilder prüfen muss, die über Flickt eingebunden werden. Soweit ich das sehe, ist das jetzt abgeschlossen. Es sollten keine Bilder mehr über Flickr und andere fremde Quellen kommen.

Weiterhin habe ich geprüft, ob ich bei YouTube-Videos die Domain youtube-nocookie.com verwende. Auch dies sollte jetzt der Fall sein. Damit kommen die Videos hier im Blog entweder von obiger YouTube-Seite oder von media.ccc.de.

Solltet ihr noch Sachen finden, die von woanders eingebunden werden, freue ich mich über einen Hinweis in den Kommentaren.

Kann man Flickr-Fotos noch einbinden?

Update: 11 Tage nach dem untenstehenden Blogpost hat sich die Lage doch grundlegend geändert. Ich habe in einem neuen Beitrag beschrieben, warum es mittlerweile doch rechtmäßig ist, Flickr-Bilder einzubinden. Daher kann der untenstehende Beitrag ignoriert werden.


Ich bin gerade dabei, mein Blog durchzuschauen, was ich an fremden Inhalten einbinde oder was nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) relevant wäre. Dabei fiel mir auf, dass ich an einigen Stellen den Fotodienst Flickr verwende. Das heißt, ich habe auf deren Seiten Bilder gespeichert und für Beiträge werden diese Bilder hier mit eingebunden.

Wie verhält sich dies nun nach der DS-GVO? Wenn jemand einen Blogbeitrag mit einem solchen Flickr-Bild besucht, dann sehe (oder im Sinne der DS-GVO erhebe) ich bzw. mein Server die IP-Adresse des Besuchers. Unter anderem zählt diese als personenbezogenes Datum. Durch den Abruf des Bildes werden diese personenbezogenen Daten in ein unsicheres Drittland übertragen. Denn Flickr gehört US-Firmen (Yahoo! bzw. SmugMug) und deren Server stehen in den USA. Nun sagt der Artikel 35 DS-GVO, dass die Daten trotzdem in solche unsicheren Staaten übertragen werden kann, wenn es ein angemessenes Schutzniveau gibt. Dies kann durch verschiedene Faktoren passieren. Im Falle der USA ist der so genannte Privacy Shield eine der Varianten. Die US-Unternehmen können sich zertifizieren lassen und in eine Liste eintragen. Steht ein Unternehmen auf der Liste, ist der erste Schritt getan. Da ein solches Unternehmen personenbezogene Daten in meinem Auftrag verarbeitet, wäre wohl noch ein Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen und die Datenschutzerklärung entsprechend zu ergänzen.

Im Falle von Flickr suchte ich also nach einem Eintrag in der Liste beim Privacy Shield. Dort fand ich weder einen Eintrag zu Flickr noch zu Yahoo! oder SmugMug. Auch anderweitige Suchen brachten mich nicht weiter. Damit muss ich wohl davon ausgehen, dass Flickr eben nicht nach Privacy Shield zertifiziert ist. Jetzt könnte ich versuchen, einen Vertrag gemäß der Standardvertragsklauseln der EU mit Flickr abzuschließen. Ich halte es aber für fraglich, dass Flickr dies mit jedem seiner Kunden tun wird und dass dies auch bis zum 25. Mai 2018 unterschrieben ist.

Daher ist es wohl so, dass eben kein geeignetes Datenschutzniveau gewährleistet werden kann und damit auch keine Bilder von Flickr eingebunden werden können. Zumindest dann nicht, wenn man der DS-GVO folgen will. Das heißt für mich, dass ich dies jetzt ändern werde und die Bilder lokal ausliefere.

Natürlich bin ich kein Jurist. Das oben Geschriebene ist daher als Meinung eines informierten Laien zu verstehen. Falls ihr andere Argumente oder Meinungen habt, freue ich mich über Kommentare.

Karte aller Videoüberwachungsstationen

Netzpolitik schreibt über ein Projekt, dass eine Weltkarte der Videoüberwachung erstellen will. Das Projekt mit dem Namen »Surveillance under Surveillance« nutzt die Karte von OpenStreetMap.

Ich habe vor vielen Jahren für die Kartierung der Kameras in Jena noch GMaps verwendet. Damals habe ich versucht, mit Farbcodes zu arbeiten. Bei dem jetzigen Projekt kann man die Art der Kameras und den Öffnungswinkel einstellen. Damit gibt es einen guten Überblick über den Zustand der Überwachungskameras. Wenn viele mitmachen, ergibt sich wirklich eine Weltkarte.

Für mich ist das eine gute Gelegenheit im Rahmen unserer Junghackingtage mit den Kindern eine Kamerasafari zu machen und die Daten zu Jena zu aktualisieren.

Geekend zum Echt Dezentralen Netz in Dresden

Überwachung ist überall. Mittlerweile gibt es verschiedene Initiativen, die sowohl politisch wie auch technisch etwas dagegen tun wollen. Eines dieser Projekte startet demnächst in Dresden. Unter dem Projekttitel »Echt Dezentrales Netz (EDN)« findet am 16. und und 17. Januar (folgendes Wochenende) ein Geekend statt. Am Freitag abend werden einige existierende Lösungen, wie Freenet, AN.ON und andere vorgestellt. Samstags geht es mit Vorstellungen weiter. Der Nachmittag ist dann für Workshops reserviert.

Falls ihr teilnehmen wollt, tragt euch im Dudle. Für Leute, die nicht nach Dresden kommen können, gibt es einen Mumble-Raum.

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