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Website-Sperrung Guttenberg drückt beim Kampf gegen Kinderpornos aufs Tempo

Politik im Schnelldurchgang: Am Vormittag beschloss das Kabinett Eckpunkte für den Kampf gegen Kinderpornografie, nur Stunden später konkretisiert Wirtschaftsminister Guttenberg das Vorhaben. Man werde das Telemediengesetz ändern, um den Zugang zu den Sites zu sperren - noch vor der Bundestagswahl.

Berlin - Es war eine Demonstration des Bundeswirtschaftsministers, wie schnell die Politik agieren kann. Am Morgen einigte sich das Kabinett auf die Eckpunkte, wie man per Gesetz den Zugang zu Kinderpornografie im Internet blocken will, und am Nachmittag verkündete Karl-Theodor zu Guttenberg, er wolle noch am selben Tag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Durch eine Änderung des Telemediengesetzes wolle man den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten im Netz sperren. Er sei der festen Überzeugung, dass eine gesetzliche Regelung noch vor der Bundestagswahl möglich sei, wenn alle beteiligten Ressorts konstruktiv zusammenarbeiten, sagte Guttenberg nach Ministeriumsangaben.

Allerdings findet der Kurs, der im Kabinett beschlossen wurde, nicht nur Zustimmung. So einig man sich über die Notwendigkeit ist, Kinderpornografie und Kindesmissbrauch zu bekämpfen, so unterschiedlich sind die Meinungen darüber, ob Web-Adresssperrungen der richtige Weg dahin sind.

Auf Beifall stieß der Koalitionsbeschluss in Brüssel. Dort forderte EU-Justizkommissar Jacques Barrot heute im Rahmen der Vorstellung eines Gesetzentwurfs gegen Kindesmissbrauch, Kinderpornografie und Sextourismus die EU-weite Einführung von Sperrlisten gegen solche Inhalte.

Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, schon die Online-Kontaktaufnahme mit Kindern zu Missbrauchszwecken ("Grooming") unter Strafe zu stellen. Den Produzenten, Verkäufern und Besitzern pornografischer Aufnahmen von Minderjährigen soll EU-weit eine Haftstrafe von mindestens sechs Jahren drohen. Ist das Opfer unter 16 Jahre alt, so schlägt die EU-Kommission eine Strafe von mindestens zehn Jahren vor.

Dasselbe soll gelten, wenn der Täter eine Vertrauensperson ist oder sich schon früher an Kindern vergangen hat. Bei einer besonders schweren Schädigung des Opfers soll dem Täter eine Strafe von mindestens zwölf Jahren drohen.

Die EU hat die Möglichkeit, Richtlinien für Gesetze zu erlassen, die dann nach dem sogenannten Subsidiaritätsprinzip von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen sind. Insofern ließen sich, wenn neben der Kommission auch das EU-Parlament und der Ministerrat zustimmten, via Brüssel durchaus auch Regelungen für europaweit gültige Sperrlisten initiieren.

Das Pro-Lager: Sperrlisten sind besser als nichts

Bisher nutzten "leider erst fünf der 27 EU-Mitgliedstaaten" entsprechende via Europol vernetzte Listen, sagte der Chef der EU-Polizeibehörde Europol, Ratzel, der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Deshalb sei es gut, wenn ein Land wie Deutschland mit gutem Beispiel vorangehe. Ratzel erhofft sich daraus eine "Initialzündung für ganz Europa".

Beifall gab es auch von Seiten der Branchenvertreter, die bis zuletzt die Einführung solcher Listen ohne eine gesetzliche Grundlage abgelehnt hatten. "Damit bekommen die Provider eine rechtliche Grundlage, wenn sie die Sperrliste des Bundeskriminalamts umsetzen", sagte der Präsident des Branchenverbandes Bitkom, August-Wilhelm Scheer. Der oberste Branchen-Lobbyist forderte Rechtssicherheit für die Internet-Provider, die sich künftig aktiv an der Sperrung von Internet-Seiten mit kinderpornografischem Inhalt beteiligten sollen. Haftungsrisiken müssten in einem entsprechenden Gesetz ausgeschlossen werden, sagte er.

Auch wenn die Sperren mit technischen Mitteln und Tricks umgehbar seien, lohne sich die Initiative, sagte Scheer weiter. "Wir können den Zugang deutlich erschweren, indem wir potentiellen Nutzern von Kinderpornografie ein Stoppschild zeigen." Scheer schlug gleichzeitig vor, den Effekt der Maßnahmen auf den kriminellen Markt für Kinderpornografie nach zwei Jahren zu untersuchen. Über die Wirkung der Sperren fehlten auch international Erkenntnisse.

Kritik an den Eckpunkten für ein Sperrlisten-Gesetz kam von Technik- und Datenschutzexperten, von der Linksfraktion - und von Seiten der Polizei.

Das Contra-Lager: Sperrlisten nutzlos, aber missbrauchbar?

Der familienpolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Jörn Wunderlich, warf der Bundesregierung Inkonsequenz vor. "Wer den Dschungel der Kinderpornografie roden will, muss die Bäume fällen und nicht nur das Unterholz auslichten", sagte er. Die Regierung habe es seit Jahren versäumt, effektiv gegen die Produzenten von Kinderpornografie vorzugehen.

Auch der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Klaus Jansen, kritisierte, es reiche nicht, Websites zu sperren. "Wir müssen die Täter finden", sagte er "Bild.de" und forderte eine bessere Technik und mehr Personal. "Ansonsten sind wir machtlos gegen die Kinderporno-Mafia", sagte er.

Der Datenschutzexperte Andreas Pfitzmann hält die Pläne von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) zur Sperrung von Kinderporno-Seiten im Internet für "weitestgehend wirkungslos". Wer wirklich an Kinderpornografie kommen wolle "und nicht mal aus Versehen auf eine Seite tappe", werde auch trotz der Sperren weiterhin vollen Zugriff auf solche Inhalte haben, sagte Pfitzmann am Mittwoch dem RBB-Hörfunksender Radio Eins. Es sei etwa möglich, eine verschlüsselte Verbindung zu einem Server im Ausland ("Proxy") aufzubauen und sich von dort aus zu Servern verbinden zu lassen, die Kinderpornografie enthielten.

Der Professor für Datenschutz und Datensicherheit an der Technischen Universität Dresden kritisierte: "Die Ressourcen, die gebunden werden durch diese technisch völlig unsinnige Diskussion sind eine Riesen-Verschwendung." Pfitzmann nannte den Kampf gegen Kinderpornografie im Internet "ziemlich frustrierend" und warf von der Leyen Wahlkampftaktiererei vor.

Ähnlich sieht das auch der Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft e.V. (Fitug). Im Kampf gegen Kinderpornografie seien Website-Sperrlisten "wirkungslos. Sperrlisten aus Skandinavien und anderen Ländern zeigen zudem: die meisten gesperrten Web-Seiten enthalten keine Kinderpornografie. Notwendig ist vielmehr eine verstärkte Verfolgung der Täter, denn die Inhalte stammen größtenteils aus den USA und Westeuropa - einschließlich Deutschland".

Alvar Freude, Vorstandsmitglied des Fitug, vermutet weiter gefasste Interessen: "Es geht um die Etablierung eines umfangreichen Filter-Systems für beliebige Inhalte. Weitergehende Sperren wurden schon ins Gespräch gebracht, beispielsweise für (vermeintliche und tatsächliche) Urheberrechtsverletzungen, ausländische Anbieter von Online-Glücksspiel, islamistische Propaganda, jugendgefährdende Inhalte sowie Verletzungen von Marken- und Persönlichkeitsrechten. Die Vergangenheit zeigt, dass das Missbrauchspotential nicht nur groß ist, sondern auch genutzt wird. Kinderpornografie wird als Vorwand benutzt, um Filtersysteme politisch durchzusetzen."

Zensurängste: Wer bewacht die Wächter?

Misstrauisch macht viele Kritiker, dass der ursprüngliche Von-der-Leyen-Vorschlag vorsah, dass das Bundeskriminalamt die täglich von den Internet-Providern umzusetzende Sperrliste erstellen und verwalten sollte. Im aktuellen Eckpunktepapier ist hier nur noch von einer "Behörde" die Rede, auch die Frage, wer die Aufseher des Netzes dann beaufsichtige, wird dort nicht thematisiert.

Das Eckpunktepapier beschreibt allerdings auch nur die Rahmendaten für ein Gesetz, das nun erst erarbeitet werden muss. Hier will die SPD-Fraktion "kurzfristig" eine eigene Gesetzesvorlage einbringen, das Grundlage für eine verfassungskonforme und wirksame Lösung sein werde, erklärten die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christel Humme und die familienpolitische Sprecherin Caren Marks am Mittwoch in Berlin.

pat/AFP/AP/dpa/ddp
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