Skip to content

Veranstaltung: Transparenz versus Datenschutz

Ich stolperte gerade über die folgende Ankündigung (Transparenz versus Datenschutz – informationelle Selbstbestimmung und Autonomie der Persönlichkeit um 1800 und heute):

Die Ideen der Aufklärung und klassischen Philosophie formten um 1800 die Vorstellung der autonomen Persönlichkeit und menschlichen Würde. Die Person prüft alle sie betreffenden Dinge, trifft Entscheidungen und handelt selbständig. Kann der Mensch in der modernen Mediengesellschaft noch auf Autonomie beharren oder muss er sie aufgeben, um sich zu integrieren? Gibt es einen Kompromiss, der es erlaubt, sich frei und geborgen zugleich zu fühlen? Wie würden die FrühromantikerInnen versuchen, diese Fragen zu beantworten?

Am Samstag, dem 16. Juni 2012, diskutieren Constanze Kurz, Moritz Gause und Temilo van Zantwijk ab 15 Uhr im Romantikerhaus in Jena

Datenweitergabe bei Erhebung der Kurtaxe

Anfang des Jahres besuchte ich für die vierte Sendung des Datenkanals den Landesbeauftragten für den Datenschutz (DSB) in Thüringen, Dr. Lutz Hasse. Im Interview erwähnte er ausdrücklich, dass sich Bürger an ihn wenden können. Kürzlich hatte ich nun Grund, einen DSB um seine Meinung zu bitten.

Vor kurzem weilte ich an der Ostsee. Wie in vielen Feriengebieten ist es üblich Kurtaxe zu zahlen. Damit wird der Strand und die Ortschaften sauber gehalten. Wir fragten nach eventuellen Vergünstigungen bei der Kurtaxe. Die Vermieterin meinte, dass es Rabatte für Studenten und für Menschen mit Behinderungen gäbe. Dazu wird auf dem Formular die Matrikelnummer oder das Aktenzeichen der Bewilligung festgehalten. Dies wird sodann an den Tourismusverband weitergegeben. Dieser führt angeblich eine Prüfung bei den jeweiligen Behörden durch. Letzteres halte ich eher für ein Missverständnis auf Seiten der Vermieter. Ich fand den gesamten Vorgang recht merkwürdig. Warum sollten die Daten überhaupt erhoben werden? Es reicht doch, wenn der Vermieter auf dem Formular bestätigt, dass die Dokumente vorlagen. Eine Speicherung der Informationen verletzt nach meinem Eindruck den Grundsatz der Datensparsamkeit. So schilderte ich den Vorfall dem DSB in Mecklenburg-Vorpommern. Nach einiger Zeit bekam ich eine Antwort.

In der Begründung bezieht sich der DSB hauptsächlich auf den § 28 BDSG. Dort ist geregelt unter welchen Umständen die Speicherung von personenbezogenen Daten für eigene Geschäftszwecke zulässig ist. Nach der Analyse ist eine Speicherung der Daten nicht erforderlich. Außerdem bewertet er das schutzwürdige Interesse des Bürgers höher als den Betrag, um den es hier geht. Insgesamt ist die Erhebung und Speicherung wohl nicht rechtmäßig. Der DSB bat den Tourismusverband um eine Stellungnahme und evtl. wird diese Praxis dann bald eingestellt.

Ihr seht also, es kann sich durchaus lohnen, den Datenschutz ernst zu nehmen und seine Rechte einzufordern. ;-)

cronjob